Asbesthaltiger Serpentinit: Lebenswichtige Regeln für die Bearbeitung

Einfache Hilfsmittel für mehr Sicherheit

Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass es zu keinen Unfällen kommt und die Gesundheit der Beschäftigten nicht geschädigt wird.
Die Gefahrenermittlung für KMU richtet sich an Betriebe mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitende. Denn gemäß der EKAS*)-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) können Betriebe mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden die systematische Gefahrenermittlung bzw. die getroffenen Maßnahmen mit einfachen Mitteln nachweisen, z. B. mit ausgefüllten Checklisten.
Für Betriebe mit 50 und mehr Mitarbeitenden sowie Betriebe mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden ist ein betriebliches Sicherheitssystem (ASA) obligatorisch.

*) Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit

Weitere Informationen unter:

https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sicherheit-mit-system/gefahrenermittlung-fuer-kmu?lang=de-CH

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