Lüften gegen Corona: Handlungshilfen der BGN

Mit den  jüngsten Corona-Ausbrüchen ist die Übertragung der Viren durch die Luft in Form von Aerosolen besonders in den Fokus der Diskussion gerückt worden.

Anzunehmen ist, dass neben der konsequenten Einhaltung der bekannten Maßnahmen wie Abstandhalten und Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung durch eine adäquate Lüftung das Übertragungsrisiko deutlich minimiert wird.

Zur Unterstützung der Betriebe hat die BGN zwei Handlungshilfen mit Tipps zur richtigen Belüftung der Arbeitsräume herausgegeben.

Eine Hilfe ist speziell auf die Anforderungen des Gastgewerbes zugeschnitten. Dort kann und sollte auch mit sehr viel Frischluft von außen gearbeitet werden.

Die andere Hilfe wendet sich an die Betriebe der Lebensmittelindustrie. Gerade dort hatten zwar die meisten Arbeitsbereiche auch ohne die Pandemie bereits besondere Anforderungen an die Lüftung, nun sind aber noch weitere hinzugekommen. Im Wesentlichen zielen diese darauf, möglicherweise mit Viren belastete Luft rasch durch frische Außenluft zu ersetzen. Auf Umluft sollte zunächst soweit wie möglich verzichtet werden, um keine Viren in den Arbeitsbereichen zu verteilen. Aktuell werden die gängigen Verfahren zur Entkeimung der Umluft (HEPA-Filterung, UVC-Desinfektion etc.) untersucht auf ihren Nutzen in dieser besonderen Situation.

Nähere Informationen unter: https://www.bgn.de/corona/handlungshilfen-fuer-betriebe/  

Beschreibung

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Lüftungstechnische Maßnahmen in der Lebensmittelindustrie

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Lüftungstechnische Maßnahmen in Räumen des Gastgewerbes

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Infektionsschutzgerechte Lüftung von Arbeitsbereichen

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Kontakt:

Dr. Peter Rietschel

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Dynamostrasse 7-11
68165 Mannheim

Deutschland

Telefon: +49 (0) 621 44 56 - 3450

Mail: peter.rietschel@bgn.de

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