Die Gesetzesverordnung Nr. 81/2008 klassifiziert das Mikroklima als einen physikalischen Wirkstoff, für den eine Risikobeurteilung Pflicht ist. Der Begriff „Mikroklima“ steht für eine Reihe von vier Parametern (Lufttemperatur, durchschnittliche Farbtemperatur, Luftgeschwindigkeit und relative Feuchtigkeit), die eine Umgebung aus thermischer Sicht kennzeichnen. Dieses Informationsblatt zeigt, wie die auf das Mikroklima bezogenen Risiken in angemessenen sowie in heißen oder kalten Arbeitsumgebungen bewertet werden können.
Beschreibung | Datei |
Mikroklima und Arbeitsplätze (italienische Version) | Download (0,6 MB) |
Kontakt |
Barbara Manfredi, Elisabetta Badellino, Francesca R. Mignacca INAIL, Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro, Direzione Centrale Prevenzione Piazzale Giulio Pastore 6 00144 Rom Italien Telefon: (+39) 065 487 2055 Mail: b.manfredi@inail.ite.badellino@inail.itf.mignacca@inail.it Homepage: http://www.inail.it |