Glühende Kohlen von Shishas erzeugen Kohlenmonoxid. Das Gas ist geruchlos und hochgiftig. Kohlenmonoxid bedeutet Lebensgefahr für Personal und Gäste, denn das Gas beeinträchtigt oder unterbindet den Sauerstofftransport im Blut. Die Folge sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Atemlähmung sowie die Schädigung ungeborenen Lebens. Aber auch unterhalb dieser akuten Wirkungen kann es langfristig zu Gesundheitsschäden führen.
Verschärfte Regeln für Kohlenmonoxid:
Seit dem 15. Januar 2024 gilt aus diesem Grund in Deutschland der neue verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid (CO) in Höhe von 20 ppm (23 mg/m³). Zuvor lag der Grenzwert bei 30 ppm (35 mg/m³).
Deshalb brauchen Shisha-Bars nun eine noch leistungsfähigere technische Lüftungsanlage. Leistungsfähig bedeutet im Gastraum: Pro Stunde und brennender Wasserpfeife müssen seit der Verschärfung des Grenzwertes mindestens 200 Kubikmeter Luft nach außen geschafft und durch Frischluft ersetzt werden. Das heißt bei dem Betrieb von 10 Shishas gleichzeitig muss die Lüftung mindestens 2000 m³/h fördern.
Das hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Praxistests ermittelt. Die Lüftung über offene Fenster und Türen reicht in der Regel nicht aus.
Statt die Lüftungsanlage nachzurüsten, wird es in vielen Fällen sinnvoller sein, an der Quelle anzusetzen und den Rauchprozess selbst kohlenmonoxidarm zu gestalten. Das ist kostengünstiger und technisch einfacher zu realisieren. Die BGN rät Betreibern von Shisha-Bars, ihre Betriebe auf entsprechende Techniken umzustellen und empfiehlt dazu drei getestete Verfahren: One-Cube Kopf, Katalysator und elektrischer Heizkopf.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer.
Beschreibung | Datei |
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Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden | Download (1,12 MB) |
Nargile kafelerde duman zehirlenmelerinin önlenmesi (türkische Version) | Download (1,43 MB) |
تجنب حالات التسمم عبر استنشاق الدخان في حانات الشيشة (arabische Version) | Download (1,44 MB) |
Kontakt |
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Dr. Peter Rietschel Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe Prävention Zentrallabor Dynamostraße 7 - 11 68165 Mannheim Telefon: +49 621 4456-3450 E-Mail: lueftung@bgn.de Internet: www.bgn.de |