Mineralische Rohstoffe

Gefahrenermittlung für KMU

Asbesthaltiger Serpentinit: Lebenswichtige Regeln für die Bearbeitung

Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass es zu keinen Unfällen kommt und die Gesundheit der Beschäftigten nicht geschädigt wird.
Die Gefahrenermittlung für KMU richtet sich an Betriebe mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitende. Denn gemäß der EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) können Betriebe mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden die systematische Gefahrenermittlung bzw. die getroffenen Maßnahmen mit einfachen Mitteln nachweisen, z. B. mit ausgefüllten Checklisten.
Für Betriebe mit 50 und mehr Mitarbeitenden sowie Betriebe mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden ist ein betriebliches Sicherheitssystem (ASA) obligatorisch.

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Arbeitsschutz auf einen Blick – die neue Branchenregel

Die Branchenregel, ein neues Format der DGUV, bietet insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) Arbeitsschutz auf einen Blick. Die erste Schrift dieses neuen Formats widmet sich der „Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen“ (DGUV Regel 113-601). In dieser Regel werden Gefährdungen bei der Gewinnung in Steinbrüchen und Werksteinbrüchen, von Kies und Sand sowie von Ton und Lehm dargestellt und die dazu passenden Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Zudem enthält sie Hinweise zum sicheren Umgang mit Aufbereitungsmaschinen, wie z.B. Brecher oder Förderanlagen.

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