Einzelhandel

Lärmmindernde Gestaltung von Arbeitsstätten im Einzelhandel

Beschäftigte im Einzelhandel sind zum Teil einer dauerhaften Beschallung durch Musik, Lautsprecheransagen und andere Lärmquellen ausgesetzt. Dass dadurch eine Lärmschwerhörigkeit entsteht, ist aufgrund der geringen Schalldruckpegel unwahrscheinlich. Dennoch ist an diesen Arbeitsstätten der Stand der Technik einzuhalten, wie er in der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) beschrieben wird.

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Einzelhandel

Der Einzelhandel wird nicht von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verschont. Präventionsmaßnahmen ermöglichen jedoch, die Gesundheit der Arbeitnehmer und der Unternehmen zu erhalten.

Die Branche des Einzelhandels umfasst sehr unterschiedliche Tätigkeiten: Bekleidungsgeschäfte, Spielwarenläden, Möbelgeschäfte oder auch Drogerien, Apotheken, Büchereien. Sie besteht aus zahlreichen Verkaufsstellen, die oft sehr klein sind. 

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