Fenster auf und Stoßlüften – das ist der einfachste Weg, um den Vorgaben durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bei der Belüftung von Arbeitsräumen zu entsprechen. Wie oft und wie lange hängt von der Raumgröße und der Anzahl der Gäste im Raum ab. 1.000 ppm darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO2-Konzentration im Raum maximal betragen. 
Die BGN hat einen einfachen Lüftungsrechner entwickelt und online gestellt, mit dem jeder ermitteln kann, wie oft in Coronazeiten Räume gelüftet werden müssen, wenn keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind. 
 
www.bgn.de/lueftungsrechner
 
Bestellbar auch im Medienshop
medienbestellung@bgn.de
 
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Lüftungsberechnung  | Download (161 KB) | 
Kontakt | 
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Dr. Peter Rietschel  Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe  Dynamostrasse 7-11  68165 Mannheim  Deutschland  Telefon: +49 (0) 621 44 56 - 3450   Mail: peter.rietschel@bgn.de   www.bgn.de    |