Shisha-Bars: BGN hat Mindestwert zur Lüftung ermittelt

Eine Shisha-Bar braucht eine leistungsfähige, technische Lüftungsanlage. Leistungsfähig bedeutet im Gastraum: Pro Stunde und brennender Wasserpfeife müssen mindestens 130 Kubikmeter nach außen geschafft und durch Frischluft ersetzt werden. Das hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Praxistests ermittelt. Die Lüftung über offene Fenster und Türen reicht in der Regel nicht aus.

Glühende Kohlen von Shihas erzeugen Kohlenmonoxid. Das Gas ist geruchlos und hochgiftig. Kohlenmonoxid bedeutet Lebensgefahr für Personal und Gäste, denn das Gas beeinträchtigt oder unterbindet den Sauerstofftransport im Blut. Die Folge sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Atemlähmung sowie die Schädigung ungeborenen Lebens. Ohne ausreichend dimensionierte Lüftungsanlage kann in Shisha-Bars Lebensgefahr bestehen.

Update Mai 2023:

Im Laufe der kommenden Monate wird der Grenzwert für Kohlenmonoxid aufgrund europäischer Vorgaben von 30 ppm auf 20 ppm herabgesetzt werden. Damit wird sich die erforderliche Frischluftrate pro Wasserpfeife von 130 auf 200 m³/h erhöhen.

Aus Kostengründen und auch wegen der technischen Realisierbarkeit wird es aber sinnvoller sein, an der Quelle anzusetzen und den Rauchprozess selbst kohlenmonoxidarm zu gestalten. Hierzu werden im Shisha-Flyer der BGN drei getestete Verfahren beschrieben: One-Cube Kopf, Katalysator und elektrischer Heizkopf. Betreibern von Shisha-Bars wird dringend geraten, ihre Betriebe schon jetzt auf diese neuen Techniken umzustellen.

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Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden

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Kontakt

Dr. Peter Rietschel

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Prävention

Zentrallabor

Dynamostraße 7 - 11

68165 Mannheim

Telefon: +49 621 4456-3450

E-Mail: Peter.Rietschel@bgn.de 

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