Beschäftigte im Einzelhandel sind zum Teil einer dauerhaften Beschallung durch Musik, Lautsprecheransagen und andere Lärmquellen ausgesetzt. Dass dadurch eine Lärmschwerhörigkeit entsteht, ist aufgrund der geringen Schalldruckpegel unwahrscheinlich. Dennoch ist an diesen Arbeitsstätten der Stand der Technik einzuhalten, wie er in der Technischen Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) beschrieben wird.
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Lärmmindernde Gestaltung von Arbeitsstätten im Einzelhandel | Download (935 KB) |
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BGHW Frank Rokosch (Dezernatsleiter Einwirkungen und Berufskrankheiten) Tel.: 0621 1835942 E-Mail: F.Rokosch@bghw.de |