Informationsblatt: Sehfunktion

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet ArbeitgeberInnen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen zu sorgen. Dabei ist unter anderem die Gestaltung der Arbeit im Hinblick auf das Alter des Personals zu berücksichtigen.

Der Präventionsschwerpunkt „Alternsgerechtes Arbeiten“ ist für AUVAsicher Anlass, sich mit dem Potential von altersgerechten Arbeitsbedingungen zur Erhaltung der Gesundheit intensiver auseinander zu setzen. Die ArbeitsmedizinerInnen von AUVAsicher haben im Zuge des Schwerpunktes ein Informationsblatt zur Veränderung der Sehfunktion im Laufe der Erwerbstätigkeit erstellt.

AUVAsicher, ein Beratungsservice der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA), ist das Synonym für die kostenlose präventivdienstliche Betreuung von Klein- und Mittelunternehmen zur Hebung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die vom ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) vorgeschriebene Betriebsbetreuung wird österreichweit von etwa 270 Präventivfachkräften durchgeführt. Präventivfachkräfte sind SicherheitstechnikerInnen und ArbeitsmedizinerInnen. Voraussetzung für die AUVAsicher-Beratung ist, dass der Betrieb maximal 50 Personen beschäftigt. Sollte das Unternehmen an mehreren Standorten Filialen betreiben, so darf die Anzahl der Beschäftigten 250 nicht überschreiten.

Im Zuge der Beratung helfen die BeraterInnen den Unternehmen, Sicherheitsmängel, Gefahrenstellen und Gesundheitsbelastungen zu erkennen und schlagen dahingehend Verbesserungsmöglichkeiten vor. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Arbeitsplatzevaluierung ebenso wie bei der Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen und bei Investitionen in den ArbeitnehmerInnenschutz.

Link zur Website von AUVAsicher

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Informationsblatt: Sehfunktion

 

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